Als „Heilpraktiker für Physiotherapie“ haben wir die Qualifikation und rechtliche Erlaubnis, nach eingehender Untersuchung, ausschließlich beschränkt auf den physiotherapeutischen Bereich, eine physiotherapeutische Erstdiagnose zu erstellen und direkt eigenständig zu therapieren.
Dies kann auch nach Abschluss einer vom Arzt verordneten Behandlungsserie erfolgen, wenn eine Weiterführung der Therapie vom Patienten erwünscht wird.
Bei unklarem Befund werden wir Sie selbstverständlich an einen entsprechenden Arzt weiterleiten um das Krankheitsbild weiter abzuklären.