Gemäß § 3 Nr. 34 EStG kann jedes Unternehmen jährlich bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter steuer-, sozialversicherungs- und abgabenfrei in die Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter einsetzen. Dieser Betrag kann als steuerreduzierender Aufwand geltend gemacht werden.
Unsere Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben §20 a/b BGB V und können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
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