Physiotherapie (ohne Rezept)
Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Schneller Termin, schneller Behandlungsbeginn, schnelle Entlastung und Schmerzlinderung
Physiotherapeutische Behandlungen für gesetzliche Pflichtversicherte und Privatpatienten sind in Deutschland Rezeptgebunden. Diese dürfen nur vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Der behandelnde Arzt oder Heilpraktiker entscheidet ob Behandlungsbedarf besteht.
Wenn Sie im Akutfall keinen zeitnahen Termin bei Ihrem Facharzt bekommen, oder dieser sein momentanes Behandlungsbudget ausgeschöpft hat, können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Als „Heilpraktiker für Physiotherapie“ haben wir die Qualifikation und rechtliche Erlaubnis, nach eingehender Untersuchung, ausschließlich beschränkt auf den physiotherapeutischen Bereich, eine physiotherapeutische Erstdiagnose zu erstellen und direkt eigenständig zu therapieren.
Dies kann auch nach Abschluss einer vom Arzt verordneten Behandlungsserie erfolgen, wenn eine Weiterführung der Therapie vom Patienten erwünscht wird.
Bei unklarem Befund werden wir Sie selbstverständlich an einen entsprechenden Arzt weiterleiten um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit der Zulassung zum „Heilpraktiker für Physiotherapie“ wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Ausnahme kann eine separate Zusatzversicherung für Heilpraktiker darstellen.
Eine Kostenerstattung, ganz oder teilweise, für Privatversicherte könnte durch die PKV erfolgen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.
